Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Anbieter*innen auf frankfurt-macht-ferien.de
Der Frankfurter Jugendring (im Folgenden: FJR) stellt seinen Mitgliedsverbänden und weiteren Organisationen (im Folgenden: Anbieter*innen) die Plattform frankfurt-macht-ferien.de unentgeltlich zur Verfügung, um für ihre Ferienfreizeit, -spiele und anderen offenen Angebote junge Menschen bis 26 Jahren (im Folgenden: Veranstaltungen) werben zu können. Er garantiert weder eine bestimmte Funktionalität des Systems, noch seine Verfügbarkeit, noch die dauerhafte Aufrechterhaltung der Leistung.
Die Anbieter*innen pflegen ihre Veranstaltungen selbst, indem Sie sich mit „Login für Anbieter*innen“ an der Plattform anmelden. Die Zugriffsdaten zur Anmeldung (Kennwort und Passwort) stellt der FJR den Anbieter*innen initial zur Verfügung. Mit der Anmeldung am System gelten folgende Bedingungen:
1. Der*die Anbieter*in stellt sicher, dass nur berechtigte Personen aus seiner*ihrer Organisation Zugang zu den Zugriffsdaten erhalten. Beim Verdacht, dass unberechtigte Personen Besitz von den Zugriffsdaten erlangt haben, wird er*sie umgehend das Passwort ändern oder den FJR informieren.
2. Der*die Anbieter*in ist verantwortlich für die von ihm*ihr eingepflegten Inhalte. Insbesondere garantiert er*sie dem FJR, über die erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung der Texte und Bilder zu verfügen. Das betrifft unter anderem Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte wie das Recht am Bild.
3. Der FJR beansprucht an den von dem*der Anbieter*in zugänglich gemachten Inhalten keinerlei Rechte und macht sich diese Inhalte auch nicht zu Eigen. Der*die Anbieter*in räumt dem FJR an den Inhalten das einfache und sowohl in räumlicher als auch zeitlicher Hinsicht nicht beschränkte, widerrufliche Nutzungsrecht ein, sie auf der Plattform öffentlich zugänglich zu machen.
4. Weiterhin sorgt der*die Anbieter*in dafür, dass die Inhalte nicht gegen die guten Sitten verstoßen und es keine sonstigen Rechtsverletzungen durch ihre Veröffentlichung gibt. Insbesondere sorgt er*sie dafür, dass sie frei von strafbaren Handlungen wie beispielsweise Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen sind.
5. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von Inhalten ist der*die Anbieter*in verpflichtet, sich entsprechend zu informieren und gegebenenfalls auf eigene Kosten sachkundigen Rat einzuholen. Der FJR ist nicht verpflichtet, die von dem*der Anbieter*in erfassten Inhalte auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen.
6. Der*die Anbieter*in darf auf der Plattform Veranstaltungen zur politischen, religiösen und weltanschaulichen Bildung veröffentlichen. Er*sie darf sie dabei nicht für politische Werbung oder für missionarische Zwecke benutzen.
7. Der*die Anbieter*in stellt sicher, dass die von ihm*ihr erfassten Inhalte frei von Pornografie sowie von politisch, religiös oder weltanschaulich extremistischem, ausländerfeindlichem oder rassistischem Gedankengut ist. Er*sie unterlässt Veröffentlichungen, die zu einer Benachteiligung von Personen aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität führen kann.
8. Der*die Anbieter*in verpflichtet sich, den FJR von Kosten und Ansprüchen Dritter freizustellen, die durch die schuldhafte Verletzung vorstehender Pflichten entstehen. Das schließt das Verhalten Dritter ein, die in seinem*ihrem Auftrag tätig werden, insbesondere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
9. Der FJR darf Inhalte, die vorstehende Pflichten verletzen, löschen. Der*die Anbieter*in trägt diejenigen angemessenen Kosten, die dem FJR durch die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustands entstanden sind. Das umfasst insbesondere angemessene Rechtsverteidigungskosten des FJR.
10. Schadensersatzansprüche gegenüber dem FJR sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des FJR, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Stand: 31. Januar 2023