Anbieter*in werden?
Anbieter*innen für Ferien- und Freizeitaktivitäten können ihre Angebote auf dieser Seite einstellen:
Alle in Frankfurt anerkannten Träger der freien Jugendhilfe nach SGB VIII § 75 können Angebote einstellen.
Andere Anbieter*innen für Ferien- und Freizeitaktivitäten werden zugelassen, wenn sie nicht kommerziell sind und in Frankfurt am Main arbeiten. Außerdem müssen sie ein Kinder- bzw. Jugendschutzkonzept vorweisen können, sofern sie Angebote machen, bei denen die Aufsichtspflicht auf die Betreungspersonen übertragen wird.